Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages, der zwischen einem Kunden und der Firma MS Light and Sound abgeschlossen wird, gleichgültig, ob dieser Lieferungen oder sonstige Leistungen durch die Firma MS Light and Sound zum Gegenstand hat.

Höhere Gewalt, Betriebseinstellung, Streiks, Nichtlieferung oder Lieferverzug des Vorlieferanten, Maßnahmen von Behörden und ähnliche unvorhersehbare Ereignisse entbinden die Firma MS Light and Sound von der Erfüllung geschlossener Verträge.

 

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets freibleibend und unverbindlich. Alle Verträge werden mit Zusendungen unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung / Zusendung der Lieferung bzw. der Leistung rechtskräftig.

 

§ 3 Preise

Unsere Preise verstehen sich in Euro ab Lager. Druckfehler, Irrtum und Preisänderungen bleiben vorbehalten. Es kommen die am Tage der Lieferung / Leistungserbringung gültigen Preise zur Abrechnung.

 

§ 4 Zahlung

a. Sofern nicht für bestimmte Leistungen abweichende Zahlungsmodalitäten in der Form des § 2 Absatz 1 wirksam vereinbart worden sind, ist die gesamte Vergütung ohne Abzüge / Skonti (spätestens) bei der Rückgabe oder Veranstaltungsende fällig. MS Light and Sound ist zur Gebrauchsüberlassung nur Zug um Zug gegen vollständige Zahlung der Vergütung verpflichtet.

b. Für den Zeitpunkt der Zahlung kommt es (insbesondere auch im unbaren Zahlungsverkehr) nicht auf die Absendung, sondern auf die Ankunft des Geldes an.

c. Aufrechnungsrechte und Zurückbehaltungsrechte des Mieters / Veranstalters sind ausgeschlossen, soweit die Gegenansprüche des Mieters / Veranstalters nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

 

§ 5 Veranstaltungsbedingungen

a. Der Veranstalter beauftragt die Firma MS Light and Sound mit der Durchführung bzw. technischen Betreuung im Rahmen des schriftlich vereinbarten Auftrags. Leistungen, die über die schriftlich fixierte Auftragsbestätigung hinausgehen, werden von der Firma MS Light and Sound gesondert in Rechnung gestellt. Mündliche Nebenabsprachen bezüglich Auftragsbestätigung und Auftragsvolumen, sind grundsätzlich nicht rechtskräftig.

b. Der Veranstalter verpflichtet sich, sämtliche Genehmigungen zur Veranstaltungsdurchführung und Veranstaltungsvor- und Nachbereitung einzuholen (Gema / Baugenehmigung, Durchfahrtsgenehmigung etc.)

c. Der Veranstalter ist verpflichtet, die technischen Voraussetzungen zu schaffen, die Veranstaltung im Rahmen des vereinbarten Auftrags durchzuführen und vorzubereiten. Dazu zählen: Stromanschlüsse, Platzbefahrbarkeit, Wasseranschluss, Parkmöglichkeiten, Bühnensicherung sowie weitere im Auftrag festgelegten Parameter.

d. Der Veranstalter stellt vom Aufbaubeginn bis zum Abbauende, sowie während der Veranstaltung dem Personal der MS Light and Sound Catering (Getränke & Speisen) in ausreichender Menge zur Verfügung. Ist dies nicht der Fall, behält sich die Firma MS Light and Sound vor, pro Person und Tag eine Cateringpauschale von z.Z. 12 € zu berechnen.

e. Verzögert sich der Aufbau-, bzw. der Veranstaltungsbeginn weil einer der Punkte der AGB der Firma MS Light and Sound oder des vereinbarten Auftrags seitens des Auftraggebers nicht eingehalten wurde, so ist die Firma MS Light and Sound von allen Ansprüchen gegenüber Dritten und eventuellen Schadenersatzforderungen entbunden. Verschuldet die MS Light and Sound nachweislich eine Veranstaltungsverspätung oder einen Veranstaltungsausfall aus einem von ihr zu vertretendem Grund, so haftet die Firma MS Light and Sound gegenüber dem Auftraggeber und ggf. Rechtsansprüchen gegenüber Dritten, bis zur Höhe der tatsächlich entstandenen und nachweisbaren Kosten. Ausgenommen sind Fälle höherer Gewalt laut BGB. In Fällen höherer Gewalt laut BGB, trägt jede Vertragspartei die ihr bis dahin entstandenen Kosten.

f. Der Veranstalter haftet vom Aufbaubeginn bis Abbauende für die Sicherheit des Equipments (bei Fahrlässigkeit des Auftraggebers) sowie für das gesamte Personal. Ausgenommen sind Verschleißteile. Vom Auftraggeber ist für jede Veranstaltung ein Ansprechpartner zu benennen (mit Telefon) der über die Auftragsbedingungen und die AGB ́s der Firma MS Light and Sound informiert ist.

 

§ 6 Verleihbedingungen

Die Verleihgeräte und Zubehör werden zur Benutzung bzw. Wiedervermietung überlassen. Dafür gelten nachstehende Bedingungen.

a. Der Verleihpreis schließt keine Versicherung ein. Der Mieter haftet für alle auftretenden Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung (z.B. Übersteuerung) entstehen. Ebenso haftet der Mieter für Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung der Geräte und Zubehör durch sich oder Dritte.

b. Bei defekten Leuchtmitteln sind zusätzlich zur Mietgebühr 30% des Lampenkaufpreises zu bezahlen. Bei eindeutiger Gewalteinwirkung oder bei Schäden an Metallladungslampen ist der komplette Kaufpreis zu bezahlen. Defekte Leuchtmittel sind bei Rückgabe vorzulegen.

c. Die Mietzeit endet bei Rückgabe der Mietsache im Geschäftslokal oder bei Abholung der Technik durch einen Bevollmächtigten der Firma MS Light and Sound. Der Mietpreis ist gemäß des vereinbarten Zahlungsziels in bar oder per Überweisung zu bezahlen.

d. Eventuelle Schäden sind grundsätzlich so früh wie möglich, spätestens jedoch bei Rückgabe zu melden. Die Rücknahme der Mietsache bestätigt nicht deren Schadensfreiheit.

e. Bei nachweisbarer Nichtfunktion einzelner Anlagenteile zum Zeitpunkt der Anmietung der Mietsache haftet die Firma MS Light and Sound gegenüber dem Mieter maximal bis zur Höhe des vollen Verleihpreises der defekten Sache. Führt dieser Mangel zum kompletten Ausfall der Anlage und schlagen Regulierungs- / Reparaturversuche durch uns fehl, erhöht sich die Haftung auf den gesamten Verleihpreis. Alle weitergehenden Schadenersatzansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.

f. Kosten, die der Firma MS Light and Sound durch die Überschreitung der Mietzeit entstehen, wie z.B. für Wege, Arbeitszeit, Ausfall, Ersatzbeschaffung u. ä., trägt der Mieter. Dies gilt auch und insbesondere für einzelne Teile einer gesamten Mietsache. Bei Zahlungsverzug gilt entsprechend Nr. § 4 AGB. Verzögert sich durch höhere Gewalt die Abholung der Mietsache, so haftet weiterhin der Mieter. Weitere Kosten für Miete entstehen dem Mieter dafür nicht.

g. Die Firma MS Light and Sound ist berechtigt, die Ausgabe der Mietsache somit den Vertragsabschluss zu verweigern, wenn der Mieter bei Abholung kein amtliches Dokument (z.B. Personalausweis, Führerschein) zu seiner Identifizierung vorlegen kann.

 

§ 7 Lieferung

Die Lieferung erfolgt ab Lager. Der Liefertermin gilt als erfüllt, sobald die Sendung dem Transportunternehmen / dem Kunden übergeben wurde. Sollten im Falle höherer Gewalt (s. Abs. 1 – Allgemeines) sowie bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen u. ä. bei verbindlich vereinbarten Terminen die Liefer- / Leistungsverzögerungen länger als 8 Wochen dauern, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen. Wir sind ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

 

§ 8 Stornierung / Kündigung

a. Der Mieter hat das Recht, einen Mietauftrag nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen schriftlich zu kündigen (Stornierung). Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

b. Stornierungen, die in Zusammenhang mit Krankheitsausbreitungen, Epidemien oder Pandemien stehen, bedürfen einer behördlich angeordneten Untersagung. Empfehlungen oder gleichbedeutende Hinweise entbinden nicht von den vertraglichen Vereinbarungen. Im Stornierungsfall außerhalb behördlicher Anordnungen gelten die nachfolgend aufgeführten Ausfallkosten.

c. Es wird im Falle der Stornierung innerhalb von sieben Tagen vor Auftragsausführungsbeginn die Höhe der gesamten Vergütung vereinbart. Im Falle einer frühzeitigen Stornierung, ermäßigt sich dieser jedoch wie folgt:

bis 30 Tage vor Auftragsausführungsbeginn 50% der Gesamtvergütung

bis 14 Tage vor Auftragsausführungsbeginn 75% der Gesamtvergütung

 

§ 9 Schlussbestimmungen

a. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Firma MS Light and Sound und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.

b. Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenen Streitigkeiten ist Bautzen.

c. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder nicht in den Vertrag einbezogen werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwellen am nächsten kommt.

d. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

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